Heizkostenzuschuss für 2024

Veröffentlichungsdatum15.12.2023Lesedauer1 MinuteKategorienNeuigkeiten, Blickpunkt
Heizkörper

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss beginnt mit 1.1.2024, weshalb wir Sie über die Abwicklung im Jahr 2024 nachfolgend informieren dürfen.

Die ab 1.1.2024 gültige Richtlinie liegt dem Schreiben bei und ist ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 1.1.2024 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar.

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1.1.2024 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich. Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

Gemäß Vereinbarung zwischen dem Städtebund/Gemeindeverband und dem Land Salzburg unterstützen die Gemeinden dankenswerterweise jene Personen, die keinen Internetzugang haben bei der elektronischen Antragstellung als besonderes Service bzw. stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden für diese Personen elektronisch den Antrag.

Die Gemeinden prüfen weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller, sondern übertragen jene Daten in das elektronische Eingabesystem, die von den Antragstellerinnen und Antragstellern angegeben werden.

• Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt erneut € 600,00.

• Die Einkommensgrenzen der Heizperiode 2023/2024 wurden für einen 1-Personen-Haushalt auf € 1.392,00 angehoben und die Einkommensgrenzen der weiteren Haushaltskonstellationen entsprechend prozentuell erhöht.

• Das Land Salzburg stellt für den Heizkostenzuschuss 2024 einen Betrag € 2,85 Millionen zur Verfügung, welcher aus zweckgebundenen Bundes-Mitteln aufgestockt wird.