Kommunalsteuer

Steuersatz laut Kommunalsteuergesetz 1993: Die Steuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1 460 Euro, wird von ihr 1 095 Euro abgezogen.

 

www.help.gv.at