Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich bis zur neunten Schwangerschaftswoche bzw. bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung möglich. Dazu werden der Wirkstoff Mifepriston und ein weiteres Medikament, das den Wirkstoff Prostaglandin enthält, eingesetzt.
Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch darf in Österreich nur in Spitälern, Ambulatorien oder bei niedergelassenen Fachärztinnen bzw. Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt werden.
Hinweis
Das Medikament zum Schwangerschaftsabbruch ist rezept- und apothekenpflichtig und darf nur an Spitäler und niedergelassene Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abgegeben werden. Die Einnahme des Medikamentes darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
Wie wirken die Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch?
Das Medikament zum Schwangerschaftsabbruch enthält Mifepriston, ein künstliches Hormon, das dem natürlichen Hormon Progesteron sehr ähnlich ist. Progesteron ist entscheidend an der Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt; Mifepriston wirkt wie ein „Anti-Progesteron“ und blockiert dessen Wirkung. Zusätzlich wird 36 bis 48 Stunden später ein weiteres Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin eingenommen. Diese Kombination bewirkt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und es zu einer Abbruchblutung kommt.
Wie läuft ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ab?
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch erfolgt die Behandlung in zwei Schritten im Abstand von zwei Tagen.
Am ersten Tag nimmt die Frau unter ärztlicher Aufsicht eine Tablette mit dem Wirkstoff Mifepriston ein. Etwa 24 Stunden später kann eine leichte Blutung einsetzen. Auch Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall sind möglich.
Am zweiten Tag nimmt die Frau ein weiteres Medikament mit dem Wirkstoff Prostaglandin ein. Dieses Hormon unterstützt die Ausstoßung der Frucht weiter: Es kommt zu einer stärkeren Blutung, meist verbunden mit krampfartigen Unterbauchschmerzen. Mit der Blutung können auch kleine Blutklumpen und Teile der Gebärmutterschleimhaut ausgeschieden werden. Ab der 8. Schwangerschaftswoche kann es sein, dass Sie einen kleinen Embryo erkennen. Anders als beim Wirkstoff Mifepriston hat die Frau die Wahlmöglichkeit, ob sie das Prostaglandin unter ärztlicher Aufsicht oder zu Hause einnehmen will.
Gegen schmerzhafte Unterbauchkrämpfe kann die Ärztin oder der Arzt Schmerzmedikamente verordnen. Die Dauer der Blutung kann verschieden sein: von ein bis zwei Tagen bis hin zu Schmierblutungen von zwei bis drei Wochen. Bei der medizinischen Nachuntersuchung klärt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt mittels Ultraschall- und Blutuntersuchung ab, ob die Schwangerschaft tatsächlich beendet wurde. Der medikamentöse Abbruch in der Frühschwangerschaft ist in 95 bis 98 Prozent der Fälle erfolgreich.
Hinweis
Das Medikament zum Schwangerschaftsabbruch - umgangssprachlich manchmal als Abtreibungspille bezeichnet - ist nicht zu verwechseln mit der „Pille danach“. Die Pille danach verhindert einen Eisprung und damit die Befruchtung, d.h. sie verhindert, dass eine Schwangerschaft überhaupt entsteht. Eine bereits bestehende Schwangerschaft beendet sie nicht.
Medikamentöser Abbruch in der Spätschwangerschaft
In bestimmten Fällen ist ein Schwangerschaftsabbruch auch noch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat bzw. der 12. Schwangerschaftswoche möglich. Zum Beispiel, wenn die Ärztin oder der Arzt zu einem späteren Zeitpunkt eine schwere Entwicklungsstörung oder eine mit dem Leben nicht zu vereinbarende Krankheit des Fötus feststellt. Oder wenn eine nicht anders abwendbare ernste Gefahr für das Leben oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht.
Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach dem dritten Schwangerschaftsmonat ist der Fötus bereits so groß, dass ein operativer Abbruch nicht mehr möglich ist. Deshalb wird eine Geburt medikamentös eingeleitet. Die eingeleitete Geburt wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt und einer Hebamme begleitet. Wenn der Schwangerschaftsabbruch etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche stattfindet, besteht die Möglichkeit, dass das Kind die eingeleitete Geburt überleben würde. Daher wird zuvor ein sogenannter Fetozid durchgeführt: Dabei wird dem Fötus in der Gebärmutter eine herzlähmende Injektion verabreicht, um sicherzugehen, dass es zum Zeitpunkt der Geburt tot ist. Erst danach wird die Geburt medikamentös eingeleitet. In der Regel wird in jedem Einzelfall individuell über das genaue Vorgehen entschieden.